SPIELORDNUNG

    TEIL 1: Allgemeine Spielregeln

    § 1 - Allgemeines
    (1) Alle Spieler müssen Darts benutzen, die nicht länger als 30,5 cm und nicht schwerer als 50 g sind. Jeder Dart sollte aus einer Spitze (Point), einem Wurfkörper (Barrel), einem Schaft und einem Flight bestehen.
    (2) Der Teamcaptain hat das Recht, vor Spielbeginn eine Überprüfung der Höhe des Boards und der Entfernung der Standleiste (Oche) vom Board zu verlangen.
    (3) Alle Spieler und Teams sind verpflichtet, die in dieser Spielordnung festgehaltenen Regeln zu beachten. Die Auslegung der Spielordnung obliegt dem Ligaobmann des Aachener Dart e.V. bzw. der vom Vorstand des Aachener Dart e.V. autorisierten Ligaleitung.
    (4) In Streitfällen entscheidet der Rechtsausschuß des Aachener Dart e.V.

    § 2 - Der Wurf
    (1) Alle Darts müssen aus dem Stand, vorsätzlich und nacheinander mit der Hand auf das Board geworfen werden. Bei einer ersichtlichen Körperbehinderung kann hiervon abgewichen werden.
    (2) Während des Wurfes darf der Spieler die Standleiste nicht betreten. Ein Dart muß losgeworfen werden, solange sich beide Füße hinter der Standleiste befinden.
    (3) Ein Wurf besteht aus drei Darts, es sei denn, der Spieler beendet Leg, Set oder Match mit weniger als den drei ihm zur Verfügung stehenden Darts.
    (4) Ein Dart, der aus dem Board herausfällt oder daran abprallt darf nicht wieder geworfen werden.
    (5) Solange sich ein Spieler im Wurfbereich aufhält, ist es dem Gegner nicht gestattet, eine wurffertige Haltung einzunehmen.

    § 3 - Beginn und Beendigung eines Spiels
    (1) Der Beginner des ersten Leg eines Spiels wird durch Bullwurf ermittelt. Der Verlierer des Bullwurfes beginnt das zweite Leg. Über den Beginn eines dritten Legs entscheidet erneut ein Bullwurf. Die Teamcaptains können sich abweichend von dieser Regelung auch auf einen anderen Modus (z.B. Losentscheid einmalig oder vor jedem Spiel) einigen.
    (2) Bei allen Spielen "501" oder "701" wird ‘straight in, double out’ gespielt, d.h. ein Leg beginnt ohne Doppel, muß aber mit einem Doppel beendet werden.

    Es gilt die Bust-Regel. Sie besagt, daß ein Spieler, der mehr punktet als er Rest hat (einschl. Score „1“ bei Rest „2“) einen ungültigen Wurf erzielt hat (Bust). Der Spieler bleibt auf der Restpunktzahl, die er vor dem ungültigen Wurf hatte.
    (3) Der Spieler, der zuerst seine Punktzahl durch Treffen des benötigtenDoppels auf Null reduziert, ist Gewinner des Legs. Bei allen Spielen "Tac-Tic" ist das Leg beendet, wenn die Felder 10 bis 20 und Bull jeweils drei Treffer aufweisen und die Anzahl der Pluspunkte ( s. auch §4 Abs.6 ) größer oder gleich ist, als die der Gegenpartei.

    (4) Der Schreiber (= Schiedsrichter) gibt nur dann durch ein deutliches Zeichen zu erkennen, daß ein Leg, Set oder Match beendet wurde, wenn der Spieler das benötigte Doppel getroffen hat. Erst das Zeichen des Schreibers / Schiedsrichters beendet Leg, Set oder Match. Die Darts dürfen erst nach dem Zeichen des Schreibers / Schiedsrichters aus dem Board gezogen werden

    § 4 - Punkte, Score
    (1) Die erzielten Punkte werden nur dann gewertet, wenn die Spitze des Darts im zählbaren Bereich stecken bleibt oder die Oberfläche des Boards dauerhaft berührt, bis der Spieler die Darts wieder herausgezogen hat.
    (2) Die Punkte zählen für das durch den Draht begrenzte Segment, in das der Dart eindringt bzw. dessen Oberfläche die Spitze dauerhaft berührt.
    (3) Die Darts müssen aus dem Board gezogen werden, nachdem die Punktzahl vom Schreiber registriert worden ist, wobei dem Gegenspieler die Möglichkeit gegeben werden muß, den Wurf zu überprüfen.
    (4) Nachdem die Darts aus dem Board gezogen worden sind, ist ein Protest bezüglich der erzielten Punkte nicht mehr möglich.
    (5) Jede Punktzahl und jede Subtraktion müssen von Schreiber und Spieler nach jedem Wurf geprüft werden. Dies muß vor dem nächsten Wurf erfolgen. Korrekturen bezüglich notierter Punktzahl bzw. Subtraktion sind nur bis zum nächsten Wurf des betreffenden Spielers möglich.
    (6) Die Pluspunkte bei allen Tac-Tics-Spielen sind aus Zeitgründen auf 301 begrenzt. Darüberhinaus erzielte Pluspunkte werden nicht mehr notiert.
    (7) Das Scoreboard (Tafel oder ähnliche Einrichtung) muß für den Spieler deutlich sichtbar in Augenhöhe, nach Möglichkeit  neben dem Board, angebracht sein. Der Punktestand muß für den Spieler deutlich lesbar vom Schreiber notiert werden.
    (8) Der Schreiber / Schiedsrichter ist Obmann für Streitigkeiten, die während des von ihm geschriebenen Spiels entstehen. Er kann bei Bedarf mit den beteiligten Teamcaptains Rücksprache halten, bevor er eine Entschei-dung trifft.

    § 5 - Dartanlage
    (1) Alle Dartboards müsse vom Typ ‘Bristle’ sein.
    (2) Alle Dartboards müssen die Segmente ‘1-20’ (‘Clock-Pattern’) enthalten [entspricht London Board].
    (3) Das Segment der 20 muß schwarz sein und bildet die obere Mitte.
    (4) Im inneren Ring zählt die getroffene Zahl dreifach (Treble).
    (5) Im äußeren Ring zählt die getroffene Zahl doppelt (Double).
    (6) Der äußere Teil des Zentrums zählt 25 Punkte (Bull).
    (7) Das Zentrum (Bullseye) zählt 50 Punkte und ist ein Doppel.
    (8) Alle Drähte, welche Segmente Trennen und zusammen die ‘Spinne’ (Spider) bilden, müssen flach am Dartboard angebracht sein.
    (9) Das Dartboard selber muß flach sein und von seiner Konsistenz ein müheloses Eindringen des Darts ermöglichen.
    (10) Das Dartboard muß derart befestigt sein, daß die senkrecht gemessene Höhe von der Mitte des Bullseye bis zu einem Punkt, der auf gleicher Höhe mit dem Abwurfpunkt hinter der Standleiste liegt, 1,73 m beträgt.
    (11) Der seitliche Abstand vom Bullseye bis zur Wand beträgt mindestens 90 cm. Die Bullseyes zweier Boards müssen mindestens 180 cm seitlich voneinander entfernt liegen.
    (12) Die Entfernung der Standleistenhinterkante bis zu einer imaginären Linie senkrecht von der Oberfläche des Boards zum Boden muß 2,37 m betragen. Die diagonale Entfernung von der Rückseite der Standleiste bis zum Mittelpunkt des Bullseye beträgt 2,93 m.
    (13) Die Standleiste sollte mindestens 3,8 cm und höchstens 5 cm hoch, sowie mindestens 61 cm lang sein. Sie muß parallel und mittig zum Dartboard in der Mindestwurfentfernung angebracht sein (s. § 5 Abs. 11).
    (14) Bei allen Spielen muß das Board mit einem Minimum von 100 Watt (24 Watt bei Niederspannungs-Halogenstrahler) beleuchtet werden. Der Strahler darf bis zu 1,50 m vom Board entfernt angebracht sein.
    (15) Die Beleuchtungskörper müssen so angebracht werden, daß ein Spieler, der an der Standleiste steht, nicht geblendet wird.
    (16) Steinfußböden müssen mit Matten etc. abgedeckt werden.
    (17) Das Board und die Anlage müssen eine regelgerechte Durchführung des Dart Sports erlauben.
    (18) In Ausnahmefällen kann von den Maßen in den Absätzen 11 und 13 abgewichen werden. In diesem Fall muß die Dartanlage von der spielleitenden Stelle des Aachener Dart e.V. für den Ligaspielbetrieb freigegeben werden.
    (19) Bei einer Beanstandung der Dartanlage durch die Ligaleitung hat das Team für deren Beseitigung zu sorgen.

    § 6 - Übungswürfe
    (1) Jeder Spieler darf sich vor Beginn seines Matches gemeinsam im Wechsel mit seinem Gegner insgesamt zwei Minuten lang an dem Board, an dem das Match stattfinden soll  einwerfen.
    (2) An Boards. die beim Wurf der Spieler in deren Sichtbereich liegen, sind währen des Matches keine Übungswürfe gestattet.

    § 7 - Das Spiel
    (1) Erscheint ein Spieler (bzw. ein komplettes Doppel) nicht binnen 3 Minuten nach Beendigung des vorangegangenen Matches an dem betreffenden Board zum anstehenden Match, oder spielt er (bzw. es) dieses nicht zu Ende, so wird dieses mit 2:0 für den (bzw. die) Gegner gewertet.
    (2) Im Spielbereich sollten sich nur der Schreiber und die am Match beteiligten Spieler aufhalten.
    (3) Vor dem werfenden Spieler darf sich nur der Schreiber aufhalten. Er sollte seine Bewegungen während des Wurfes auf ein Minimum reduzieren. Ihm ist es untersagt, während seiner Tätigkeit als Schreiber zu rauchen und zu trinken. Das Trinken ist nur in der kurzen Pause zwischen zwei Legs gestattet.
    (4) Der werfende Spieler kann den Schreiber / Schiedsrichter (und nur diesen) nach der geworfenen Punktzahl (Score) fragen. Der Schreiber muß dem Spieler wahrheitsgemäß antworten, darf ihm jedoch keine Angaben machen über die Art und Weise, wie das Leg zu beenden ist.
    (5) Spielern mit einer erkennbaren Sehbehinderung darf auch zusätzlich durch ein Mitglied seines Teams in Sinne von Absatz 4 vorgesagt werden.
    (6) Alle Fragen, die die Punktzahl und die Subtraktion betreffen müssen geklärt sein, bevor der Spieler seinen näch-sten Wurf ausführt.
    (7) Nach Beendigung eines Legs, Sets oder Matchs durch das Zeichen des Schreibers („Game shot“) sind Beanstandungen bezüglich des Punktestandes oder der Subtraktion nicht mehr zulässig.
    (8) Tritt bei einem Spieler während des Spiels ein Schaden an seinem Sportgerät auf, so sind ihm 3 Minuten Zeit zu gewähren, um das Sportgerät (Dart) zu reparieren oder auszutauschen.
    (9) Muß ein Spieler aufgrund außergewöhnlicher Umstände den Spielbereich verlassen, so muß ihm dies mit Zustimmung des Gegners für 5 Minuten gewährt werden. Ein erneuter Übungswurf nach der Rückkehr ist nicht möglich.
     

    TEIL 2: Die Organisation der Ligen

    § 8 - Übersicht
    (1) Die Spielordnung regelt den Betrieb der:
      a) Aachener Mannschaftsmeisterschaft
      b) Pokalrunde während der Aachener Mannschaftsmeisterschaft
      d) Sommerliga
    (2) Die Ligen werden vom Ligaobmann, oder einem vom Vorstand des Aachener Dart e.V. beauftragten Gremium unter Vorsitz des Ligaobmannes organisiert.

    § 9 - Spielberechtigungen
    (1) Teilnahmeberechtigt an dem in § 8 aufgeführten Spielbetrieb  sind alle Teams, deren Spielort in der Stadt - oder im Kreis Aachen liegt. Teams mit Spielort außerhalb von Stadt - oder Kreis Aachen sind nur dann zugelassen, wenn dies mit einer 2/3 Mehrheit auf einer Teamcaptainsitzung (siehe § 10) beschlossen wird.
    (2) Spielberechtigt innerhalb der Teams sind alle vorher gemeldeten Spieler, für die das Startgeld auf dem Konto des Aachener Dart e.V. eingegangen ist und die keinerlei Verpflichtungen gegenüber dem Aachener Dart e.V. mehr haben (z.B.: säumige Mitgliedsbeiträge). Die Spieler sind für alle Wettbewerbe ihres Teams spielberech-tigt.
    (3) Nachgemeldete Spieler sind spielberechtigt, sobald eine schriftliche Meldung dem Ligaobmann vorliegt und die Meldegebühr auf dem Konto des Aachener Dart e.V. eingegangen ist. Nachmeldungen sind jederzeit möglich
    (4) Spielerwechsel sind nur einmalig während der Hinrunde möglich. Dem Spielerwechsel folgt eine Sperre des Spielers von 2 Spieltagen für das neue Team. Als Spieltage werden Ligaspiele und Pokalspiele des neuen Teams gezählt. Der Spielerwechsel hat schriftlich beim Ligaobmann zu erfolgen.

    § 10 - Operative Gremien
    (1) Das beschließende Gremium ist die Teamcaptainsitzung. Die Teamcaptainsitzung setzt sich nach § 12 Abs. 1 der Satzung des Aachener Dart e.V. zusammen. (Alle Teamcaptains oder deren Vertreter und die Mitglieder des Gesamtvorstandes des Aachener Dart e.V.) Die Teamcaptainsitzung ist unabhängig von der Anzahl der anwe-senden Mitglieder beschlußfähig. Wenn nicht anders festgelegt wird mit einfacher Mehrheit beschlossen. Jede stimmberechtigte Person hat nur eine Stimme.
    (2) Die Teamcaptainsitzung tritt immer immer mindestens eine Woche vor Beginn einer Spielsaison (s. Satzung § 12 Abs. 2) zusammen, und soll künftig am gleichen Tag stattfinden, an dem auch die Jahreshauptversammlung stattfindet. Weitere Teamcaptainsitzungen werden nach Bedarf einberufen. Die Einladung zur Teamcaptainsitzung erfolgt über die Ligaorganisation. Die Einladung hat schrift-lich zu erfolgen; dies kann auch durch einen Aushang an allen Spielorten der Liga geschehen.
    (3) In Streitfällen, bei Einsprüchen, Protesten oder angezeigten Verletzungen gegen die Spielordnung entscheidet der Rechtsausschuß. Der Rechtsausschuß setzt sich zusammen aus dem Rechtswart und zwei Beisitzern.
    (4) Ist in dem zu behandelnden Fall das Team des Rechtswartes beteiligt, so wird dessen Aufgabe für diese Ver-handlung von einem anderen unbeteiligten Vorstandsmitglied des Aachener Dart e.V. wahrgenommen. Für einen betroffenen Beisitzer rückt in analoger Weise einer der beiden Stellvertreter nach.
    (5) Alle Einsprüche, Proteste oder sonstige zur Entscheidung anstehenden Sachverhalte bedürfen der Schriftform. Ebenso ergeht an alle Beteiligten eine schriftliche Einladung zur Sitzung des Rechtsausschusses.

    § 11 - Finanzen
    (1) Die Gelder der Ligen setzten sich aus ihren Startgeldern und zweckgebundenen Spenden an den Aachener Dart e.V. zusammen. Der Ausrichter legt die Höhe der Startgelder in angemessenem Umfang fest. Die Höhe der Startgelder muß sich in Übereinstimmung mit § 13 Abs. 1 der Satzung des Aachener Dart e.V. befinden.
    (2) Der Verein stellt den Ligen Geld und Sachpreise im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten zur Verfügung. Über deren Verteilung auf die einzelnen Ligen und Plazierungen hat das Gremium der Teamcaptainsitzung ein Mitspracherecht.
    (3) Die Ligaorganisation bzw. der Vorstand des Aachener Dart e.V. legt auf der Mitgliederversammlung einen Kassenbericht für die jeweilige Liga vor.

    §12 - Die Aachener Mannschaftsmeisterschaft
    (1) Die Aachener Mannschaftsmeisterschaft sollte von Oktober bis April des darauffolgenden Jahres ausgetragen werden.
    (2) Innerhalb der Meisterschaft findet zusätzlich eine separate Pokalrunde statt. Für Meisterschaft und Pokalrunde gilt der gleiche Spielmodus.
    (3) Es müssen mindestens sechs Spieler pro Team gemeldet sein.
    (4) Es werden pro Begegnung 2 Einzel 501, 1 Einzel TacTics, 2 Einzel 501, 1 Doppel TacTics, ein Doppel 701 und ein Einzel 501 (als "Captainsgame"), jeweils best of three gespielt.
    (5) Jeder Spieler kann nur für ein Einzel und nur für ein Doppel, oder das "Captainsgame" aufgestellt werden.
    (6) Je nach Zahl der Teams wird in verschiedenen Divisionen gespielt. Alle Divisionen sollten aus 8 bis max. 10 Teams bestehen., Eine Abweichung hiervon ist nur in den unteren Divisionen möglich, um eine geregelte Saisondurchführung zu gewährleisten.
    (7) Der Sieger der ersten Division erhält den Meistertitel.
    (8) Es steigen jeweils die beiden Ersten jeder Division auf und die beiden Letzten ab. Zwischen dem Drittletzten der höherklassigen Division und dem Dritten der niederklassigen Division findet ein Relegationsspiel um den Auf- bzw. Abstieg statt, das wie ein Pokalendspiel ausgetragen wird (§14 Abs.4)..
    (9) Neue Teams beginnen grundsätzlich in der untersten Division. Bei Änderung des Namens oder des Spielortes wird das Team nicht als neu eingestuft. Auch wenn ein Team mehr als die Hälfte der alten Spieler behält gilt es nicht als neu. Abweichungen hiervon können nur auf einer Teamcaptainsitzung beschlossen werden.
    (10) Wird ein für das Team nicht spielberechtigter Spieler eingesetzt, so hat die Mannschaft das Spiel mit 0:8 / 0:16 verloren. Alle Spiele, bis zum ersten Einsatz des nicht spielberechtigten Spielers, zählen für das gegnerische Team so wie sie gespielt wurden. Die weiteren Spiele werden mit 2:0 für das gegnerische Team  gewertet.

    § 13 - Die Sommerliga
    (1) Sinn der Sommerliga ist es, neuen Teams und Spielern einen zwanglosen Einblick in den Dart-Sport zu geben. Die Spieltage der Sommerliga liegen vorwiegend in den Monaten Juli, August und September. Die Sommerliga sollte in der letzten Septemberwoche beendet sein.
    (2) Die Sommerliga wird in Turnierform ausgetragen, mit Vor- , ggf.  Zwischen-  und Endrunde bzw. Plazierungsspiele. Je nach Anzahl der gemeldeten Teams entscheidet die Ligaleitung über den auszutragenden Modus.
    (3) Es müssen mindestens vier Spieler pro Team gemeldet sein.
    (4) Es werden pro Begegnung 4 Einzel 501 (straight in, double out), 1 Doppel TacTics und 1 Doppel 701 (straight in, double out) jeweils best of three gespielt. Zusätzlich wird ein Teamgame 1001 best of one nach obigen Regeln gespielt. Zu dem Teamgame müssen von jeder Mannschaft mindestens 3 Spieler des Teams antreten.
    (5) Jeder Spieler kann nur für ein Einzel und/oder nur für ein Doppel aufgestellt werden.
    (6) Wird ein für das Team nicht spielberechtigter Spieler eingesetzt, so hat die Mannschaft das Spiel 0:7 und 0:13 verloren. Alle Spiele bis zum ersten Einsatz des nicht spielberechtigten Spielers zählen für das gegnerische Team so wie sie gespielt wurden. Die weiteren Spiele werden mit 2:0 (1:0 Teamgame) für das gegnerische Team gewertet

    § 14 - Liga-Pokal, SC-Pokal
    (1) Während der Aachener Mannschaftsmeisterschaft wird von den an der Meisterschaft beteiligten Teams ein Pokal ausgespielt
    (2) In einer ersten Qualifikationsrunde wird ausgespielt, wer im Liga-Pokal (die Gewinner und eventuell besten Verlierer) und im SC-Pokal (die anderen Verlierer) spielt.
    (3) Teams, die in der ersten Qualifikationsrunde nicht antreten, werden von beiden Pokalrunden ausgeschlossen.

    (4) Die Pokalspiele werden mit Hin- und Rückspiel ausgetragen. Besteht nach Hin- und Rückspiel Spiel- und Satzgleichheit, wird ein Teamgame (3 Sätze 1001 mindestens 4 Spieler pro Team) zur Entscheidung gespielt. Ausgenommen sind Finale; sie bestehen nur aus einem Spiel. Besteht nach den 5 Einzeln, den beiden Doppeln, sowie dem Captainsgame Spielgleichheit, führt ein Teamgame (3 Sätze 1001 mindestens 4 Spieler pro Team) die Entscheidung herbei. Die erzielten Sätze haben keine Bedeutung.
    (5) In der Qualifikation müssen Hin- und Rückspiele durchgespielt werden, da eventuell die besten Verlierer ermittelt werden müssen. In den weiteren Runden können die Teamcaptains entscheiden, ob sie das Rückspiel nur bis zur Entscheidung spielen wollen. Besteht ein Teamcaptain auf die vollständige Austragung des Spieles, so muß diesem Wunsch nachgekommen werden.

    (6) Die Pokalauslosung erfolgt öffentlich.

    § 15 - Spieltage und -zeiten
    (1) Der Spieltag für die Ligen ist Dienstag, gegebenenfalls Mittwoch. Der genaue Tag wird im Spielplan festgelegt.
    (2) Der Spielbeginn ist 20.00 Uhr. Für das Heimteam besteht eine Wartepflicht von 15 Minuten auf die Gastmannschaft. Eine Warteverpflichtung der Gastmannschaft auf das Heimteam besteht nicht. Jeder Spieler muß zu Beginn seines Spiels am Spielort anwesend sein, ansonsten wird das Spiel für ihn mit 0:2 gewertet und das nächste Spiel beginnt. (s. auch § 7 Abs. 1)
    (3) Grundsätzlich hat jedes nicht angetretene Team höchstmöglich verloren. In begründeten Ausnahmefällen (Krankheit, Witterung o.ä.) kann die Ligaleitung eine Wiederholung des Spiels ansetzen. Tritt ein Team mehrfach nicht oder verspätet an, kann der Vorstand des Aachener Dart e.V. den Ausschluß vom Ligaspielbetrieb beschließen.

    § 16 - Spielverlegungen
    (1) Eine Spielverlegung ist möglich mit folgenden Ausnahmen:. Die Pokalhinspiele müssen vor den Rückspielen stattfinden und es können keine Spiele auf Termine hinter dem letzten Ligaspieltag verlegt werden.
    (2) Bei einer Spielverlegung verständigen beide Teamcaptains den Ligaobmann spätestens bis zum Montag in der Woche vor! dem Spiel über die Absicht, das Spiel zu verlegen. Die Teamcaptains sollten bis dahin auch den Ligaobmann über ihren neuen Spieltermin informieren. Liegt bis Sonntag keine Einigung über einen neuen Spieltermin vor, muß sich das Team, das die Verlegung wünscht, sich nach dem Vorschlag des anderen Teams richten oder den ursprünglichen Termin wahrnehmen. In beiden Fällen ist von beiden Teamcaptains der Ligaobmann zu verständigen.
    (3) Liegen kurzfristig außergewöhnliche Gründe (z.B. Wetterlage) vor, muß umgehendst der Ligaobmann und der andere Teamcaptain unter Angabe der Gründe verständigt werden. Können die Teamcaptains sich nicht auf einen anderen Spieltermin einigen, kann der Ligaobmann einen neuen Termin festlegen. Die Anerkennung der Gründe liegt im Ermessen des Ligaobmanns.
    (4) Im Falle eines Einspruches gegen die Entscheidung des Ligaobmannes, entscheidet der Rechtsausschuß

    § 17 - Spielverlauf
    (1) Es wird grundsätzlich an einem Board gespielt. Bei Einigung zwischen den beiden Teamcaptains kann an zwei Boards gespielt werden.
    (2) Beide Teams stellen abwechselnd einen Schreiber / Schiedsrichter.
    (3) Beide Teamcaptains tragen vor Beginn des Spiels unabhängig voneinander die Einzelspieler und die jeweiligen Doppel in der Reihenfolge ihres Antretens in den Spielbericht ein. Anschließend erfolgt der Übertrag in den gegnerischen Spielbericht. Abweichungen hiervon (z.B. Eintrag der Doppel nach Beendigung der Einzel) sind nur nach vorheriger Übereinkunft beider Teamcaptains möglich.
    (4) Sollte ein Team mit weniger Spielern als erforderlich antreten, (Minimum 4 Spieler bei der Mannschaftsmeisterschaft und 3 Spieler bei der Sommerliga) darf der Teamcaptain auf dem Spielbericht den/die freien Platz/Plätze ebenso geheim setzen wie die übrigen Plätze.
    (5) Bei der Aachener Mannschaftsmeisterschaft entfällt bei nur 4 Spielern in einer Mannschaft das "Captainsgame".

    § 18 - Spielberichte
    (1) Der Spielbericht ist ein Dokument und auch als solches zu behandeln.
    (2) Beide Teams füllen einen eigenen Spielbericht aus. Beide Spielberichte sind nach Beendigung der Begegnung von beiden Teamcaptains zu unterzeichnen.
    (3) Jedes Team hat dafür Sorge zu tragen, daß der Spielbericht spätestens an dem dem Spieltag folgenden Arbeitstag bis 20:00Uhr bei der Ligaleitung abgegeben wird (ADeV-Kasten am Schlüsselloch, Boxgraben 51 in Aachen). Ist dies nicht möglich, so ist die Ligaleitung unmittelbar telefonisch bzw. durch Fax an AC- 36651 (Schlüsselloch) über den Spielausgangzu informieren.
    (4) Unvollständig ausgefüllte, verspätet eingehende, nicht normgerecht ausgefüllte oder nicht eingehende Spielberichte haben eine Bestrafung zur Folge. Unabhängig von der o.g. Art der Beanstandung erfolgt beim ersten mal eine Verwarnung. Jeder Wiederholungsfall innerhalb der Ligaperiode sowie die Mißachtung der Verwarnung hat automatisch einen Punktabzug zur Folge.

    § 19 - Einspruchsrecht
    (1) Jeder Teamcaptain (oder sein Vertreter) hat das Recht gegen Entscheidungen der Ligaleitung innerhalb von 7 Tagen nach Zugang (Bekanntmachung) der Entscheidung Einspruch einzulegen. Der Einspruch ist schriftlich abzufassen und an den Rechtswart ,die Ligaleitung oder den Vorstand des Aachener Dart e.V. zu senden.
    (2) Irreguläre Vorkommnisse während einer Spielbegegnung, verspätetes Antreten des Gegners oder sonstige Vorkommnisse, die nach Ansicht des Teams zu einer Benachteiligung geführt haben sind auf der Rückseite des Spielberichtes zu vermerken.
    (3) Wenn möglich sind auch unabhängige Zeugen aufzuführen. Die Unterschrift des gegnerischen Captains sollte nach Möglichkeit ebenfalls eingeholt werden. Die Unterschrift bedeutet lediglich eine Kenntnisnahme und kein Schuldeingeständnis.
    (4) Zusätzlich zum Vermerk auf dem Spielbericht ist der Protest noch schriftlich abzufassen und innerhalb von 7 Tagen an die Ligaleitung zu senden. Der Protest kann nur bearbeitet werden, wenn der Grund bereits auf dem Spielbericht vermerkt ist.
    (5) Über alle Einsprüche und Proteste entscheidet der Rechtsausschuß des Aachener Dart e.V.

    § 20 - Inkrafttreten
    (1) Diese Spielordnung wurde auf der Mitgliederversammlung vom 12.11.2002 beschlossen und in Kraft gesetzt.