SPIELORDNUNG
TEIL 1: Allgemeine Spielregeln
§ 1 - Allgemeines
(1) Alle Spieler müssen Darts benutzen,
die nicht länger als 30,5 cm und nicht schwerer als 50 g sind. Jeder Dart
sollte aus einer Spitze (Point), einem Wurfkörper (Barrel), einem Schaft und
einem Flight bestehen.
(2) Der Teamcaptain hat das Recht,
vor Spielbeginn eine Überprüfung der Höhe des Boards und der Entfernung der
Standleiste (Oche) vom Board zu verlangen.
(3) Alle Spieler und Teams sind verpflichtet,
die in dieser Spielordnung festgehaltenen Regeln zu beachten. Die Auslegung
der Spielordnung obliegt dem Ligaobmann des Aachener Dart e.V. bzw. der vom
Vorstand des Aachener Dart e.V. autorisierten Ligaleitung.
(4) In Streitfällen entscheidet der
Rechtsausschuß des Aachener Dart e.V.
§ 2 - Der Wurf
(1) Alle Darts müssen aus dem Stand,
vorsätzlich und nacheinander mit der Hand auf das Board geworfen werden. Bei
einer ersichtlichen Körperbehinderung kann hiervon abgewichen werden.
(2) Während des Wurfes darf der Spieler
die Standleiste nicht betreten. Ein Dart muß losgeworfen werden, solange sich
beide Füße hinter der Standleiste befinden.
(3) Ein Wurf besteht aus drei Darts,
es sei denn, der Spieler beendet Leg, Set oder Match mit weniger als den drei
ihm zur Verfügung stehenden Darts.
(4) Ein Dart, der aus dem Board herausfällt
oder daran abprallt darf nicht wieder geworfen werden.
(5) Solange sich ein Spieler im Wurfbereich
aufhält, ist es dem Gegner nicht gestattet, eine wurffertige Haltung einzunehmen.
§ 3 - Beginn und Beendigung
eines Spiels
(1) Der Beginner des ersten Leg eines
Spiels wird durch Bullwurf ermittelt. Der Verlierer des Bullwurfes beginnt
das zweite Leg. Über den Beginn eines dritten Legs entscheidet erneut ein
Bullwurf. Die Teamcaptains können sich abweichend von dieser Regelung auch
auf einen anderen Modus (z.B. Losentscheid einmalig oder vor jedem Spiel)
einigen.
(2) Bei allen Spielen "501" oder "701" wird straight
in, double out gespielt, d.h. ein Leg beginnt ohne Doppel, muß aber
mit einem Doppel beendet werden.
Es gilt die Bust-Regel. Sie besagt,
daß ein Spieler, der mehr punktet als er Rest hat (einschl. Score 1
bei Rest 2) einen ungültigen Wurf erzielt hat (Bust). Der Spieler
bleibt auf der Restpunktzahl, die er vor dem ungültigen Wurf hatte.
(3) Der Spieler, der zuerst seine
Punktzahl durch Treffen des benötigtenDoppels auf Null reduziert, ist Gewinner
des Legs. Bei allen Spielen "Tac-Tic" ist das Leg beendet, wenn
die Felder 10 bis 20 und Bull jeweils drei Treffer aufweisen und die Anzahl
der Pluspunkte ( s. auch §4 Abs.6 ) größer oder gleich ist, als die der Gegenpartei.
(4) Der Schreiber (= Schiedsrichter) gibt nur dann durch ein deutliches Zeichen zu erkennen, daß ein Leg, Set oder Match beendet wurde, wenn der Spieler das benötigte Doppel getroffen hat. Erst das Zeichen des Schreibers / Schiedsrichters beendet Leg, Set oder Match. Die Darts dürfen erst nach dem Zeichen des Schreibers / Schiedsrichters aus dem Board gezogen werden
§ 4 - Punkte, Score
(1) Die erzielten Punkte werden nur
dann gewertet, wenn die Spitze des Darts im zählbaren Bereich stecken bleibt
oder die Oberfläche des Boards dauerhaft berührt, bis der Spieler die Darts
wieder herausgezogen hat.
(2) Die Punkte zählen für das durch
den Draht begrenzte Segment, in das der Dart eindringt bzw. dessen Oberfläche
die Spitze dauerhaft berührt.
(3) Die Darts müssen aus dem Board
gezogen werden, nachdem die Punktzahl vom Schreiber registriert worden ist,
wobei dem Gegenspieler die Möglichkeit gegeben werden muß, den Wurf zu überprüfen.
(4) Nachdem die Darts aus dem Board
gezogen worden sind, ist ein Protest bezüglich der erzielten Punkte nicht
mehr möglich.
(5) Jede Punktzahl und jede Subtraktion
müssen von Schreiber und Spieler nach jedem Wurf geprüft werden. Dies muß
vor dem nächsten Wurf erfolgen. Korrekturen bezüglich notierter Punktzahl
bzw. Subtraktion sind nur bis zum nächsten Wurf des betreffenden Spielers
möglich.
(6) Die Pluspunkte bei allen Tac-Tics-Spielen
sind aus Zeitgründen auf 301 begrenzt. Darüberhinaus erzielte Pluspunkte werden
nicht mehr notiert.
(7) Das Scoreboard (Tafel oder ähnliche
Einrichtung) muß für den Spieler deutlich sichtbar in Augenhöhe, nach Möglichkeit
neben dem Board, angebracht sein. Der Punktestand muß für den Spieler deutlich
lesbar vom Schreiber notiert werden.
(8) Der Schreiber / Schiedsrichter
ist Obmann für Streitigkeiten, die während des von ihm geschriebenen Spiels
entstehen. Er kann bei Bedarf mit den beteiligten Teamcaptains Rücksprache
halten, bevor er eine Entschei-dung trifft.
§ 5 - Dartanlage
(1) Alle Dartboards müsse vom Typ
Bristle sein.
(2) Alle Dartboards müssen die Segmente
1-20 (Clock-Pattern) enthalten [entspricht London
Board].
(3) Das Segment der 20 muß schwarz
sein und bildet die obere Mitte.
(4) Im inneren Ring zählt die getroffene
Zahl dreifach (Treble).
(5) Im äußeren Ring zählt die getroffene
Zahl doppelt (Double).
(6) Der äußere Teil des Zentrums zählt
25 Punkte (Bull).
(7) Das Zentrum (Bullseye) zählt 50
Punkte und ist ein Doppel.
(8) Alle Drähte, welche Segmente Trennen
und zusammen die Spinne (Spider) bilden, müssen flach am Dartboard
angebracht sein.
(9) Das Dartboard selber muß flach
sein und von seiner Konsistenz ein müheloses Eindringen des Darts ermöglichen.
(10) Das Dartboard muß derart befestigt
sein, daß die senkrecht gemessene Höhe von der Mitte des Bullseye bis zu einem
Punkt, der auf gleicher Höhe mit dem Abwurfpunkt hinter der Standleiste liegt,
1,73 m beträgt.
(11) Der seitliche Abstand vom Bullseye
bis zur Wand beträgt mindestens 90 cm. Die Bullseyes zweier Boards müssen
mindestens 180 cm seitlich voneinander entfernt liegen.
(12) Die Entfernung der Standleistenhinterkante
bis zu einer imaginären Linie senkrecht von der Oberfläche des Boards zum
Boden muß 2,37 m betragen. Die diagonale Entfernung von der Rückseite der
Standleiste bis zum Mittelpunkt des Bullseye beträgt 2,93 m.
(13) Die Standleiste sollte mindestens
3,8 cm und höchstens 5 cm hoch, sowie mindestens 61 cm lang sein. Sie muß
parallel und mittig zum Dartboard in der Mindestwurfentfernung angebracht
sein (s. § 5 Abs. 11).
(14) Bei allen Spielen muß das Board
mit einem Minimum von 100 Watt (24 Watt bei Niederspannungs-Halogenstrahler)
beleuchtet werden. Der Strahler darf bis zu 1,50 m vom Board entfernt angebracht
sein.
(15) Die Beleuchtungskörper müssen
so angebracht werden, daß ein Spieler, der an der Standleiste steht, nicht
geblendet wird.
(16) Steinfußböden müssen mit Matten
etc. abgedeckt werden.
(17) Das Board und die Anlage müssen
eine regelgerechte Durchführung des Dart Sports erlauben.
(18) In Ausnahmefällen kann von den
Maßen in den Absätzen 11 und 13 abgewichen werden. In diesem Fall muß die
Dartanlage von der spielleitenden Stelle des Aachener Dart e.V. für den Ligaspielbetrieb
freigegeben werden.
(19) Bei einer Beanstandung der Dartanlage
durch die Ligaleitung hat das Team für deren Beseitigung zu sorgen.
§ 6 - Übungswürfe
(1) Jeder Spieler darf sich vor Beginn
seines Matches gemeinsam im Wechsel mit seinem Gegner insgesamt zwei Minuten
lang an dem Board, an dem das Match stattfinden soll einwerfen.
(2) An Boards. die beim Wurf der Spieler
in deren Sichtbereich liegen, sind währen des Matches keine Übungswürfe gestattet.
§ 7 - Das Spiel
(1) Erscheint ein Spieler (bzw. ein
komplettes Doppel) nicht binnen 3 Minuten nach Beendigung des vorangegangenen
Matches an dem betreffenden Board zum anstehenden Match, oder spielt er (bzw.
es) dieses nicht zu Ende, so wird dieses mit 2:0 für den (bzw. die) Gegner
gewertet.
(2) Im Spielbereich sollten sich nur
der Schreiber und die am Match beteiligten Spieler aufhalten.
(3) Vor dem werfenden Spieler darf
sich nur der Schreiber aufhalten. Er sollte seine Bewegungen während des Wurfes
auf ein Minimum reduzieren. Ihm ist es untersagt, während seiner Tätigkeit
als Schreiber zu rauchen und zu trinken. Das Trinken ist nur in der kurzen
Pause zwischen zwei Legs gestattet.
(4) Der werfende Spieler kann den
Schreiber / Schiedsrichter (und nur diesen) nach der geworfenen Punktzahl
(Score) fragen. Der Schreiber muß dem Spieler wahrheitsgemäß antworten, darf
ihm jedoch keine Angaben machen über die Art und Weise, wie das Leg zu beenden
ist.
(5) Spielern mit einer erkennbaren
Sehbehinderung darf auch zusätzlich durch ein Mitglied seines Teams in Sinne
von Absatz 4 vorgesagt werden.
(6) Alle Fragen, die die Punktzahl
und die Subtraktion betreffen müssen geklärt sein, bevor der Spieler seinen
näch-sten Wurf ausführt.
(7) Nach Beendigung eines Legs, Sets
oder Matchs durch das Zeichen des Schreibers (Game shot) sind
Beanstandungen bezüglich des Punktestandes oder der Subtraktion nicht mehr
zulässig.
(8) Tritt bei einem Spieler während
des Spiels ein Schaden an seinem Sportgerät auf, so sind ihm 3 Minuten Zeit
zu gewähren, um das Sportgerät (Dart) zu reparieren oder auszutauschen.
(9) Muß ein Spieler aufgrund außergewöhnlicher
Umstände den Spielbereich verlassen, so muß ihm dies mit Zustimmung des Gegners
für 5 Minuten gewährt werden. Ein erneuter Übungswurf nach der Rückkehr ist
nicht möglich.
TEIL 2: Die Organisation der Ligen
§ 8 - Übersicht
(1) Die Spielordnung regelt den Betrieb
der:
a) Aachener Mannschaftsmeisterschaft
b) Pokalrunde während der Aachener
Mannschaftsmeisterschaft
d) Sommerliga
(2) Die Ligen werden vom Ligaobmann,
oder einem vom Vorstand des Aachener Dart e.V. beauftragten Gremium unter
Vorsitz des Ligaobmannes organisiert.
§ 9 - Spielberechtigungen
(1) Teilnahmeberechtigt an dem in
§ 8 aufgeführten Spielbetrieb sind alle Teams, deren Spielort in der
Stadt - oder im Kreis Aachen liegt. Teams mit Spielort außerhalb von Stadt
- oder Kreis Aachen sind nur dann zugelassen, wenn dies mit einer 2/3 Mehrheit
auf einer Teamcaptainsitzung (siehe § 10) beschlossen wird.
(2) Spielberechtigt innerhalb der
Teams sind alle vorher gemeldeten Spieler, für die das Startgeld auf dem Konto
des Aachener Dart e.V. eingegangen ist und die keinerlei Verpflichtungen gegenüber
dem Aachener Dart e.V. mehr haben (z.B.: säumige Mitgliedsbeiträge). Die Spieler
sind für alle Wettbewerbe ihres Teams spielberech-tigt.
(3) Nachgemeldete Spieler sind spielberechtigt,
sobald eine schriftliche Meldung dem Ligaobmann vorliegt und die Meldegebühr
auf dem Konto des Aachener Dart e.V. eingegangen ist. Nachmeldungen sind jederzeit
möglich
(4) Spielerwechsel sind nur einmalig
während der Hinrunde möglich. Dem Spielerwechsel folgt eine Sperre des Spielers
von 2 Spieltagen für das neue Team. Als Spieltage werden Ligaspiele und Pokalspiele
des neuen Teams gezählt. Der Spielerwechsel hat schriftlich beim Ligaobmann
zu erfolgen.
§ 10 - Operative Gremien
(1) Das beschließende Gremium ist
die Teamcaptainsitzung. Die Teamcaptainsitzung setzt sich nach § 12 Abs. 1
der Satzung des Aachener Dart e.V. zusammen. (Alle Teamcaptains oder deren
Vertreter und die Mitglieder des Gesamtvorstandes des Aachener Dart e.V.)
Die Teamcaptainsitzung ist unabhängig von der Anzahl der anwe-senden Mitglieder
beschlußfähig. Wenn nicht anders festgelegt wird mit einfacher Mehrheit beschlossen.
Jede stimmberechtigte Person hat nur eine Stimme.
(2) Die Teamcaptainsitzung tritt immer
immer mindestens eine Woche vor Beginn einer Spielsaison (s. Satzung § 12
Abs. 2) zusammen, und soll künftig am gleichen Tag stattfinden, an dem auch
die Jahreshauptversammlung stattfindet. Weitere Teamcaptainsitzungen werden
nach Bedarf einberufen. Die Einladung zur Teamcaptainsitzung erfolgt über
die Ligaorganisation. Die Einladung hat schrift-lich zu erfolgen; dies kann
auch durch einen Aushang an allen Spielorten der Liga geschehen.
(3) In Streitfällen, bei Einsprüchen,
Protesten oder angezeigten Verletzungen gegen die Spielordnung entscheidet
der Rechtsausschuß. Der Rechtsausschuß setzt sich zusammen aus dem Rechtswart
und zwei Beisitzern.
(4) Ist in dem zu behandelnden Fall
das Team des Rechtswartes beteiligt, so wird dessen Aufgabe für diese Ver-handlung
von einem anderen unbeteiligten Vorstandsmitglied des Aachener Dart e.V. wahrgenommen.
Für einen betroffenen Beisitzer rückt in analoger Weise einer der beiden Stellvertreter
nach.
(5) Alle Einsprüche, Proteste oder
sonstige zur Entscheidung anstehenden Sachverhalte bedürfen der Schriftform.
Ebenso ergeht an alle Beteiligten eine schriftliche Einladung zur Sitzung
des Rechtsausschusses.
§ 11 - Finanzen
(1) Die Gelder der Ligen setzten sich
aus ihren Startgeldern und zweckgebundenen Spenden an den Aachener Dart e.V.
zusammen. Der Ausrichter legt die Höhe der Startgelder in angemessenem Umfang
fest. Die Höhe der Startgelder muß sich in Übereinstimmung mit § 13 Abs. 1
der Satzung des Aachener Dart e.V. befinden.
(2) Der Verein stellt den Ligen Geld
und Sachpreise im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten zur Verfügung.
Über deren Verteilung auf die einzelnen Ligen und Plazierungen hat das Gremium
der Teamcaptainsitzung ein Mitspracherecht.
(3) Die Ligaorganisation bzw. der
Vorstand des Aachener Dart e.V. legt auf der Mitgliederversammlung einen Kassenbericht
für die jeweilige Liga vor.
§12 - Die Aachener Mannschaftsmeisterschaft
(1) Die Aachener Mannschaftsmeisterschaft
sollte von Oktober bis April des darauffolgenden Jahres ausgetragen werden.
(2) Innerhalb der Meisterschaft findet
zusätzlich eine separate Pokalrunde statt. Für Meisterschaft und Pokalrunde
gilt der gleiche Spielmodus.
(3) Es müssen mindestens sechs Spieler
pro Team gemeldet sein.
(4) Es werden pro Begegnung 2 Einzel
501, 1 Einzel TacTics, 2 Einzel 501, 1 Doppel TacTics, ein Doppel 701 und
ein Einzel 501 (als "Captainsgame"), jeweils best of three gespielt.
(5) Jeder Spieler kann nur für ein
Einzel und nur für ein Doppel, oder das "Captainsgame" aufgestellt
werden.
(6) Je nach Zahl der Teams wird in
verschiedenen Divisionen gespielt. Alle Divisionen sollten aus 8 bis max.
10 Teams bestehen., Eine Abweichung hiervon ist nur in den unteren Divisionen
möglich, um eine geregelte Saisondurchführung zu gewährleisten.
(7) Der Sieger der ersten Division
erhält den Meistertitel.
(8) Es steigen jeweils die beiden
Ersten jeder Division auf und die beiden Letzten ab. Zwischen dem Drittletzten
der höherklassigen Division und dem Dritten der niederklassigen Division findet
ein Relegationsspiel um den Auf- bzw. Abstieg statt, das wie ein Pokalendspiel
ausgetragen wird (§14 Abs.4)..
(9) Neue Teams beginnen grundsätzlich
in der untersten Division. Bei Änderung des Namens oder des Spielortes wird
das Team nicht als neu eingestuft. Auch wenn ein Team mehr als die Hälfte
der alten Spieler behält gilt es nicht als neu. Abweichungen hiervon können
nur auf einer Teamcaptainsitzung beschlossen werden.
(10) Wird ein für das Team nicht spielberechtigter
Spieler eingesetzt, so hat die Mannschaft das Spiel mit 0:8 / 0:16 verloren.
Alle Spiele, bis zum ersten Einsatz des nicht spielberechtigten Spielers,
zählen für das gegnerische Team so wie sie gespielt wurden. Die weiteren Spiele
werden mit 2:0 für das gegnerische Team gewertet.
§ 13 - Die Sommerliga
(1) Sinn der Sommerliga ist es, neuen
Teams und Spielern einen zwanglosen Einblick in den Dart-Sport zu geben. Die
Spieltage der Sommerliga liegen vorwiegend in den Monaten Juli, August und
September. Die Sommerliga sollte in der letzten Septemberwoche beendet sein.
(2) Die Sommerliga wird in Turnierform
ausgetragen, mit Vor- , ggf. Zwischen- und Endrunde bzw. Plazierungsspiele.
Je nach Anzahl der gemeldeten Teams entscheidet die Ligaleitung über den auszutragenden
Modus.
(3) Es müssen mindestens vier Spieler
pro Team gemeldet sein.
(4) Es werden pro Begegnung 4 Einzel
501 (straight in, double out), 1 Doppel TacTics und 1 Doppel 701 (straight
in, double out) jeweils best of three gespielt. Zusätzlich wird ein Teamgame
1001 best of one nach obigen Regeln gespielt. Zu dem Teamgame müssen von jeder
Mannschaft mindestens 3 Spieler des Teams antreten.
(5) Jeder Spieler kann nur für ein
Einzel und/oder nur für ein Doppel aufgestellt werden.
(6) Wird ein für das Team nicht spielberechtigter
Spieler eingesetzt, so hat die Mannschaft das Spiel 0:7 und 0:13 verloren.
Alle Spiele bis zum ersten Einsatz des nicht spielberechtigten Spielers zählen
für das gegnerische Team so wie sie gespielt wurden. Die weiteren Spiele werden
mit 2:0 (1:0 Teamgame) für das gegnerische Team gewertet
§ 14 - Liga-Pokal, SC-Pokal
(1) Während der Aachener Mannschaftsmeisterschaft
wird von den an der Meisterschaft beteiligten Teams ein Pokal ausgespielt
(2) In einer ersten Qualifikationsrunde
wird ausgespielt, wer im Liga-Pokal (die Gewinner und eventuell besten Verlierer)
und im SC-Pokal (die anderen Verlierer) spielt.
(3) Teams, die in der ersten Qualifikationsrunde
nicht antreten, werden von beiden Pokalrunden ausgeschlossen.
(4) Die Pokalspiele werden mit Hin-
und Rückspiel ausgetragen. Besteht nach Hin- und Rückspiel Spiel- und Satzgleichheit,
wird ein Teamgame (3 Sätze 1001 mindestens 4 Spieler pro Team) zur Entscheidung
gespielt. Ausgenommen sind Finale; sie bestehen nur aus einem Spiel. Besteht
nach den 5 Einzeln, den beiden Doppeln, sowie dem Captainsgame Spielgleichheit,
führt ein Teamgame (3 Sätze 1001 mindestens 4 Spieler pro Team) die Entscheidung
herbei. Die erzielten Sätze haben keine Bedeutung.
(5) In der Qualifikation müssen Hin- und Rückspiele durchgespielt werden,
da eventuell die besten Verlierer ermittelt werden müssen. In den weiteren
Runden können die Teamcaptains entscheiden, ob sie das Rückspiel nur bis zur
Entscheidung spielen wollen. Besteht ein Teamcaptain auf die vollständige
Austragung des Spieles, so muß diesem Wunsch nachgekommen werden.
(6) Die Pokalauslosung erfolgt öffentlich.
§ 15 - Spieltage und
-zeiten
(1) Der Spieltag für die Ligen ist
Dienstag, gegebenenfalls Mittwoch. Der genaue Tag wird im Spielplan festgelegt.
(2) Der Spielbeginn ist 20.00 Uhr.
Für das Heimteam besteht eine Wartepflicht von 15 Minuten auf die Gastmannschaft.
Eine Warteverpflichtung der Gastmannschaft auf das Heimteam besteht nicht.
Jeder Spieler muß zu Beginn seines Spiels am Spielort anwesend sein, ansonsten
wird das Spiel für ihn mit 0:2 gewertet und das nächste Spiel beginnt. (s.
auch § 7 Abs. 1)
(3) Grundsätzlich hat jedes nicht
angetretene Team höchstmöglich verloren. In begründeten Ausnahmefällen (Krankheit,
Witterung o.ä.) kann die Ligaleitung eine Wiederholung des Spiels ansetzen.
Tritt ein Team mehrfach nicht oder verspätet an, kann der Vorstand des Aachener
Dart e.V. den Ausschluß vom Ligaspielbetrieb beschließen.
§ 16 - Spielverlegungen
(1) Eine Spielverlegung ist möglich
mit folgenden Ausnahmen:. Die Pokalhinspiele müssen vor den Rückspielen stattfinden
und es können keine Spiele auf Termine hinter dem letzten Ligaspieltag verlegt
werden.
(2) Bei einer Spielverlegung verständigen
beide Teamcaptains den Ligaobmann spätestens bis zum Montag in der Woche vor!
dem Spiel über die Absicht, das Spiel zu verlegen. Die Teamcaptains sollten
bis dahin auch den Ligaobmann über ihren neuen Spieltermin informieren. Liegt
bis Sonntag keine Einigung über einen neuen Spieltermin vor, muß sich das
Team, das die Verlegung wünscht, sich nach dem Vorschlag des anderen Teams
richten oder den ursprünglichen Termin wahrnehmen. In beiden Fällen ist von
beiden Teamcaptains der Ligaobmann zu verständigen.
(3) Liegen kurzfristig außergewöhnliche
Gründe (z.B. Wetterlage) vor, muß umgehendst der Ligaobmann und der andere
Teamcaptain unter Angabe der Gründe verständigt werden. Können die Teamcaptains
sich nicht auf einen anderen Spieltermin einigen, kann der Ligaobmann einen
neuen Termin festlegen. Die Anerkennung der Gründe liegt im Ermessen des Ligaobmanns.
(4) Im Falle eines Einspruches gegen
die Entscheidung des Ligaobmannes, entscheidet der Rechtsausschuß
§ 17 - Spielverlauf
(1) Es wird grundsätzlich an einem
Board gespielt. Bei Einigung zwischen den beiden Teamcaptains kann an zwei
Boards gespielt werden.
(2) Beide Teams stellen abwechselnd
einen Schreiber / Schiedsrichter.
(3) Beide Teamcaptains tragen vor
Beginn des Spiels unabhängig voneinander die Einzelspieler und die jeweiligen
Doppel in der Reihenfolge ihres Antretens in den Spielbericht ein. Anschließend
erfolgt der Übertrag in den gegnerischen Spielbericht. Abweichungen hiervon
(z.B. Eintrag der Doppel nach Beendigung der Einzel) sind nur nach vorheriger
Übereinkunft beider Teamcaptains möglich.
(4) Sollte ein Team mit weniger Spielern als erforderlich antreten, (Minimum
4 Spieler bei der Mannschaftsmeisterschaft und 3 Spieler bei der Sommerliga)
darf der Teamcaptain auf dem Spielbericht den/die freien Platz/Plätze ebenso
geheim setzen wie die übrigen Plätze.
(5) Bei der Aachener Mannschaftsmeisterschaft entfällt bei nur 4 Spielern
in einer Mannschaft das "Captainsgame".
§ 18 - Spielberichte
(1) Der Spielbericht ist ein Dokument
und auch als solches zu behandeln.
(2) Beide Teams füllen einen eigenen Spielbericht aus. Beide Spielberichte
sind nach Beendigung der Begegnung von beiden Teamcaptains zu unterzeichnen.
(3) Jedes Team hat dafür Sorge zu tragen, daß der Spielbericht spätestens
an dem dem Spieltag folgenden Arbeitstag bis 20:00Uhr bei der Ligaleitung
abgegeben wird (ADeV-Kasten am Schlüsselloch, Boxgraben 51 in Aachen). Ist
dies nicht möglich, so ist die Ligaleitung unmittelbar telefonisch bzw. durch
Fax an AC- 36651 (Schlüsselloch) über den Spielausgangzu informieren.
(4) Unvollständig ausgefüllte, verspätet eingehende, nicht normgerecht ausgefüllte
oder nicht eingehende Spielberichte haben eine Bestrafung zur Folge. Unabhängig
von der o.g. Art der Beanstandung erfolgt beim ersten mal eine Verwarnung.
Jeder Wiederholungsfall innerhalb der Ligaperiode sowie die Mißachtung der
Verwarnung hat automatisch einen Punktabzug zur Folge.
§ 19 - Einspruchsrecht
(1) Jeder Teamcaptain (oder sein Vertreter)
hat das Recht gegen Entscheidungen der Ligaleitung innerhalb von 7 Tagen nach
Zugang (Bekanntmachung) der Entscheidung Einspruch einzulegen. Der Einspruch
ist schriftlich abzufassen und an den Rechtswart ,die Ligaleitung oder den
Vorstand des Aachener Dart e.V. zu senden.
(2) Irreguläre Vorkommnisse während
einer Spielbegegnung, verspätetes Antreten des Gegners oder sonstige Vorkommnisse,
die nach Ansicht des Teams zu einer Benachteiligung geführt haben sind auf
der Rückseite des Spielberichtes zu vermerken.
(3) Wenn möglich sind auch unabhängige
Zeugen aufzuführen. Die Unterschrift des gegnerischen Captains sollte nach
Möglichkeit ebenfalls eingeholt werden. Die Unterschrift bedeutet lediglich
eine Kenntnisnahme und kein Schuldeingeständnis.
(4) Zusätzlich zum Vermerk auf dem
Spielbericht ist der Protest noch schriftlich abzufassen und innerhalb von
7 Tagen an die Ligaleitung zu senden. Der Protest kann nur bearbeitet werden,
wenn der Grund bereits auf dem Spielbericht vermerkt ist.
(5) Über alle Einsprüche und Proteste
entscheidet der Rechtsausschuß des Aachener Dart e.V.
§ 20 - Inkrafttreten
(1) Diese Spielordnung wurde auf der
Mitgliederversammlung vom 12.11.2002 beschlossen und in Kraft gesetzt.