Jahreshauptversammlung 2026
Einladung zur Jahreshauptversammlung für das Geschäftsjahr 2025
Liebe Sportler, liebe Mitglieder,
hiermit laden wir zur Jahreshauptversammlung für das Geschäftsjahr 2025 am Freitag, den 31. März 2026 ein.
Zeitpunkt: Freitag, den 31. März 2026 – 19:30 Uhr
Ort: Gaststätte Meisenfrei, Südstraße 25, 52064 Aachen
Vorläufige Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Vorlesen der fristgerechten Anträge
(Eingang bis 22. März 2026 – 24:00 Uhr schriftlich beim Vorstand)
Antrag 1 Werner Wehren: Änderung in der neuen Satzung §3 (1)
Antrag 2 Werner Wehren: Änderung in der neuen Satzung §3 (2)
Antrag 3 Werner Wehren: Änderung in der neuen Satzung §4 (1)
Antrag 4 Werner Wehren: Änderung in der neuen Satzung §4 (3) Satz 1 und 2
Antrag 5 Werner Wehren: Änderung in der neuen Satzung §6 (6)
Antrag 6 Werner Wehren: Änderung in der neuen Satzung §9 (12)
Antrag 7 Werner Wehren: Änderung in der Geschäftsordnung §4 (1)
Antrag 1 Michael Spiekermann: Neuwahlen des gesamten Vorstandes
Antrag 1 Ralf Georg Brüll: Mitgliedsbeiträge pro Spieler statt Mannschaft
5. Verlesen und genehmigen des Protokolls der JHV vom 30.08.2025
6. Berichte der Vorstandmitglieder / Kassenprüfer
7. Entlastung des alten Vorstandes
8. Anträge von Werner Wehren.
Antrag 1
Antrag 2
Antrag 3
Antrag 4
Antrag 5
Antrag 6
Antrag 7
9. Neufassung der Satzung
Im Auftrag der JHV im Jahre 2021 hat der Vorstand eine neue Satzung ausgearbeitet,
diese dem Amtsgericht zur Prüfung Kontrolle vorgelegt und diese wurde von Amtswegen zur Abstimmung frei gegeben.
Die neue Satzung ist einzusehen unter: www.aachenerdartev.de/Satzung2026.pdf
Zum Vergleich ist die alte Satzung : www.aachenerdartev.de/Satzung1995.pdf
10. Wahlen
Neuwahl des Neu erschaffenen Geschäftsführer (anstelle des Schriftführers)
Antrag 1 Michael Spiekermann: Neuwahl des Gesamtvorstandes.
11. Verschiedenes
Organisatorische Anträge von Peter Daum und Werner Wehren wurden unter Punkt 6 und Punkt 8 eingefügt.
Antrag Ralf Georg Brüll (im Auftrag) Mitgliedsbeiträge nicht per Mannschaft, sondern Spieler
12. Verabschiedung
Hinweise:
Satzung § 9
Wahlen werden mit einfacher Mehrheit abgehalten (50%, Enthaltungen werden nicht gerechnet),
Beschlüsse werden mit 50%+1 abgehalten.
Satzung §10
Satzungsänderung benötigen eine ¾ Mehrheit, Enthaltungen werden nicht gerechnet.
Die Auflösung des Vereins benötigt ebenfalls eine ¾ Mehrheit, Enthaltungen werden nicht gerechnet.
Wir würden uns freuen, wenn Ihr zahlreich erscheinen werdet.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Georg Brüll
